Luftaufnahme eines Lkw-Hofs

Wartezeit und Standgeld abrechnen: Was Sie prüfen sollten

Wartezeit ist ein Posten, der leicht nirgends auftaucht: Das Fahrzeug steht, der Fahrer wartet, und auf der Rechnung steht davon nichts. Hier steht, was das Gesetz dazu sagt und woran Sie solche Touren erkennen.

Stand Ein Beitrag von Zentari

Inhalt dieses Beitrags
  1. Rechtslage
  2. Stundensatz
  3. Nachweis
  4. Beispiel
  5. Häufige Fragen
  6. Quellen und Hinweise
  7. Verwandte Beiträge

Kurzantwort

Standgeld steht dem Frachtführer nach § 412 Abs. 3 HGB zu, wenn er aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder aus Gründen außerhalb seines Risikobereichs über die Lade- oder Entladezeit hinaus wartet. Das Gesetz nennt eine angemessene Vergütung, aber keinen Stundensatz. Maßgeblich sind Vertrag und belegte Zeiten. Das ist keine Rechtsberatung.

Was das Handelsgesetzbuch dazu sagt.

§ 412 HGB regelt Verladen und Entladen. Drei Aussagen sind für die Abrechnung wichtig.

  • Lade- und Entladezeit sind inklusive. Für sie kann keine besondere Vergütung verlangt werden. Ohne abweichende Vereinbarung bemisst sie sich nach einer den Umständen angemessenen Frist (Abs. 2).
  • Darüber hinaus gibt es Standgeld. Wartet der Frachtführer aufgrund vertraglicher Vereinbarung oder aus Gründen außerhalb seines Risikobereichs über die Lade- oder Entladezeit hinaus, hat er Anspruch auf eine angemessene Vergütung (Abs. 3).
  • Vereinbarungen gehen grundsätzlich vor. Viele Betriebe legen Zeiten und Sätze im Vertrag fest. Was dort steht, bestimmt weitgehend, was Sie abrechnen können. Grenzen kann die Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen setzen.

Wie hoch ist das Standgeld pro Stunde?

Eine feste Zahl gibt das Gesetz nicht vor. Der Satz hängt davon ab, was vereinbart ist.

  • Gesetz: § 412 Abs. 3 HGB nennt eine angemessene Vergütung, aber keinen Betrag je Stunde.
  • Vertrag: Freizeit (zum Beispiel bis zu einer bestimmten Stundenzahl) und Satz je angefangene Stunde stehen meist im Transportvertrag, in der Preisvereinbarung oder in den AGB des Auftraggebers.
  • Ohne Vereinbarung: Die Angemessenheit wird im Einzelfall beurteilt. Dafür helfen belegte Zeiten und nachvollziehbare Kosten für Fahrzeug und Fahrer.

Wir nennen bewusst keinen Marktpreis, weil wir keine belastbare Quelle dafür gelesen haben. Das ist keine Rechtsberatung.

Auch die Frist zählt: Ansprüche aus einer Beförderung verjähren grundsätzlich in einem Jahr, bei Vorsatz oder gleichstehendem Verschulden in drei Jahren (§ 439 Abs. 1 HGB). Prüfen Sie Ihre Fristen rechtzeitig. Das ist keine Rechtsberatung.

Was Sie brauchen, damit eine Wartezeit abrechenbar ist.

Zeiten belegen

Woran Sie es erkennen
Ankunft, Beginn und Ende der Be- oder Entladung stehen nur im Kopf des Fahrers oder auf einem Zettel.
Was wir vergleichen
Zeitstempel aus Telematik, Rampenprotokoll oder Lieferschein gegen die vereinbarte Lade- und Entladezeit.

Vereinbarung finden

Woran Sie es erkennen
Es ist unklar, ob und wie viel Zeit frei ist und welcher Satz je Stunde gilt.
Was wir vergleichen
Transportvertrag, Preisvereinbarung oder AGB des Kunden auf Freizeit und Standgeldsatz.

Wartegrund festhalten

Woran Sie es erkennen
Der Grund der Wartezeit ist nicht dokumentiert (Rampe belegt, Ware nicht bereit).
Was wir vergleichen
Vermerke aus Disposition und Fahrermeldungen, ob der Grund außerhalb Ihres Risikobereichs liegt.

Ein Rechenbeispiel, mit offenen Annahmen.

Das Beispiel ist erfunden und zeigt nur die Rechnung, keine Kundendaten und kein Ergebnis eines Betriebs.

Angenommen, an 26 Touren im Monat wartet das Fahrzeug über die freie Zeit hinaus, und nach Vertrag stünden 75 € je Tour zu. Stellt niemand das in Rechnung, sind das 26 × 75 € = 1.950 € im Monat.

Auf der Logistikseite steht die vollständige Modellrechnung mit allen fünf Posten.

Zum Mitnehmen: Fragen und Checkliste zum Selbstnachsehen
  • Wissen Sie je Tour, wie lange das Fahrzeug an der Rampe stand?
  • Steht in Ihren Verträgen, wie viel Zeit frei ist und was danach je Stunde gilt?
  • Wer entscheidet, ob Standgeld berechnet wird, und wie schnell nach der Tour?
  • Wie viele Touren im letzten Monat hatten Wartezeit, und wie viele davon wurden berechnet?

Checkliste zum Abhaken als PDF (193 KB, ohne Anmeldung): Checkliste: Frachtrechnungen prüfen.

Häufige Fragen

Habe ich als Frachtführer Anspruch auf Standgeld?

Nach § 412 Abs. 3 HGB besteht ein Anspruch auf angemessene Vergütung, wenn Sie wegen einer vertraglichen Vereinbarung oder aus Gründen außerhalb Ihres Risikobereichs über die Lade- oder Entladezeit hinaus warten. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, hängt von Vertrag, Wartegrund und Nachweisen ab. Eine Rechtsberatung ersetzt diese Seite nicht.

Wie lang ist die Lade- und Entladezeit?

Ohne abweichende Vereinbarung bemisst sie sich nach einer den Umständen des Falles angemessenen Frist (§ 412 Abs. 2 HGB). Viele Betriebe vereinbaren feste Zeiten oder Staffeln im Vertrag.

Gilt das auch im internationalen Verkehr?

Bei grenzüberschreitenden Transporten kann die CMR gelten. Dann sind andere Regeln maßgeblich. Das prüfen Sie je Vertrag oder mit rechtlicher Beratung.

Was brauche ich als Nachweis?

Belegbare Zeitpunkte von Ankunft, Beginn und Ende der Be- oder Entladung, am besten mit Zeitstempel oder Rampenprotokoll, dazu die vereinbarte Zeit und den vereinbarten Satz.

Wie hoch ist das Standgeld für einen LKW pro Stunde?

Einen gesetzlichen Stundensatz gibt es nicht. § 412 Abs. 3 HGB spricht von einer angemessenen Vergütung. Die Höhe steht deshalb meist im Transportvertrag, in der Preisvereinbarung oder in den AGB, oft als Satz je angefangene Stunde nach einer freien Zeit. Ohne Vereinbarung wird die Angemessenheit im Einzelfall beurteilt. Einen festen Betrag nennen wir hier bewusst nicht.

Ab wann gibt es Standgeld?

Erst nach Ablauf der Lade- oder Entladezeit. Sie ist im Frachtpreis inbegriffen. Ohne Vereinbarung bemisst sie sich nach einer den Umständen angemessenen Frist (§ 412 Abs. 2 HGB). Vereinbaren Sie feste Freizeiten, ist der Beginn des Standgelds klar nachweisbar.

Quellen und Hinweise

Quelle: Handelsgesetzbuch, § 412, Stand 22.10.2026. § 412 betrifft den Frachtführer. Ob Ihr Betrieb im Einzelfall als Frachtführer handelt (etwa bei Selbsteintritt als Spediteur), hängt vom Vertrag ab. Bei grenzüberschreitenden Transporten kann die CMR gelten. Das ist keine Rechtsberatung.

Stand der Angaben: .

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