§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen von Zentari. Anbieter ist die Conser Gosch UG (haftungsbeschränkt), Erlanger Straße 46, 90765 Fürth, vertreten durch den Geschäftsführer Torben Gosch, die unter der Marke Zentari auftritt („wir“). Weitere Angaben stehen im Impressum.
(2) Die Bedingungen gelten für die Prüfung von Touren und Frachtrechnungen (§ 3), für einen Pilot und für den Ausbau (§ 11). Für andere Produkte und Leistungen von Gosch Systems gelten deren eigene Bedingungen.
(3) Wir schließen Verträge nur mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Kunde bestätigt mit der Beauftragung, dass er Unternehmer ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht, das nur Verbrauchern zusteht, besteht deshalb nicht.
(4) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zugestimmt haben.
(5) Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, insbesondere unser schriftliches Angebot, die Vertraulichkeitsvereinbarung und ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung, haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
(6) Diese Bedingungen gelten auch für künftige Verträge mit demselben Kunden über gleichartige Leistungen, wenn wir bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen haben.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot. Sie ist eine Einladung, uns ein Gespräch oder ein Angebot anzufragen.
(2) Unser Angebot nennt den Leistungsumfang, die Vergütung und, soweit abweichend, die Fristen. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder wir einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigen. Wir sind an ein Angebot für die darin genannte Frist gebunden.
(3) Das Erstgespräch ist unverbindlich. Aus ihm folgt weder eine Pflicht zum Vertragsschluss noch eine Zusage zu Umfang, Dauer oder Ergebnis einer Leistung.
§ 3 Leistung: Prüfung von Touren und Frachtrechnungen
(1) Wir prüfen die Touren und Frachtrechnungen des Kunden für einen Zeitraum von drei Monaten. Grundlage sind ausschließlich die Dateien und Exporte, die der Kunde uns übergibt, zum Beispiel Tourenlisten, Kosten je Tour, Frachtrechnungen, Mautabrechnungen und Gutschriften. Wir erhalten die Daten per Export oder Upload.
(2) Geschuldet ist ein schriftlicher Bericht (Befundbericht). Er stellt Abweichungen dar, die sich aus den übergebenen Daten im Vergleich mit den vom Kunden genannten Preisen und Vereinbarungen ergeben, jeweils mit Angabe der Quelle in den Daten des Kunden und, soweit berechenbar, einem Euro-Betrag je Monat. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Angebot.
(3) Wir erstellen den Bericht innerhalb von fünf Werktagen. Die Frist beginnt, sobald die vereinbarte Vertraulichkeitsvereinbarung unterzeichnet ist und alle für die Prüfung erforderlichen Daten vollständig bei uns eingegangen sind. Werktage sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz in Fürth. Fehlen Daten oder sind sie unlesbar, verlängert sich die Frist um die Zeit, bis sie vollständig vorliegen.
(4) Wir führen die Prüfung nach eigenem Ermessen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns durch. Wir können dafür Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt § 9.
§ 4 Was wir nicht schulden
(1) Wir erbringen keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung im Einzelfall. Der Bericht zeigt Abweichungen zur genannten Regel mit Quelle. Ob und wie der Kunde daraus Forderungen geltend macht, entscheidet er selbst, bei Bedarf mit Rechtsbeistand. Wir erbringen ferner keine Steuerberatung und keine Abschlussprüfung.
(2) Wir sagen keine Rückzahlungen, Gutschriften oder Einsparungen zu. Beträge im Bericht sind Berechnungen aus den übergebenen Daten. Sie zeigen, was die Daten belegen, und sind kein Anspruch des Kunden gegen Dritte und keine Prognose. Hinweise auf Marge zeigen Potenzial und kein Guthaben.
(3) Wir greifen nicht auf Systeme des Kunden zu und führen bei ihm keine Software ein. Mit der Prüfung ist keine Lieferung von Software und keine Anbindung an Systeme des Kunden verbunden.
(4) Wir prüfen die übergebenen Daten nicht auf Echtheit und nicht auf Vollständigkeit gegenüber der Buchführung des Kunden. Die Entscheidung, welche Maßnahmen der Kunde aus dem Bericht ableitet, trifft allein er.
(5) Die Beispiele für Prüf- und Wartungsbetriebe auf unserer Website arbeiten derzeit nur mit erfundenen Beispieldaten. Sie sind kein Leistungsangebot im Sinne dieser Bedingungen. Leistungen für Prüf- und Wartungsbetriebe erbringen wir nur auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde übergibt die erforderlichen Daten rechtzeitig, vollständig und lesbar im vereinbarten Format und benennt uns die Preise und Vereinbarungen, gegen die geprüft werden soll. Er teilt uns Besonderheiten mit, die für die Auswertung wichtig sind.
(2) Der Kunde steht dafür ein, dass die Daten richtig sind und dass er sie uns zu dem vereinbarten Zweck übergeben darf. Das gilt auch für Daten von Auftraggebern, Subunternehmern und Beschäftigten. Soweit Daten Dritten gegenüber vertraulich sind, holt der Kunde die erforderlichen Zustimmungen ein.
(3) Personenbezogene Daten von Beschäftigten, zum Beispiel Fahrernamen, kann der Kunde vor der Übergabe pseudonymisieren, etwa durch Kürzel statt Namen. Wir empfehlen das, wenn die Namen für die Prüfung nicht erforderlich sind.
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwand durch unvollständige oder fehlerhafte Daten stellen wir nur in Rechnung, wenn wir ihn dem Kunden vorab in Textform angekündigt haben und er zugestimmt hat.
§ 6 Vergütung und Zahlung
(1) Die Prüfung erbringen wir zu einem Festpreis. Wir nennen ihn dem Kunden vor der Beauftragung schriftlich. Die Höhe der Vergütung für alle weiteren Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot.
(2) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Wir stellen die Rechnung mit der Übergabe des Berichts. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt. Für Leistungen über längere Zeit, etwa einen Pilot, können im Angebot Teilbeträge und Fälligkeiten vereinbart werden.
(4) Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Dazu zählen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Das Recht des Kunden, einen Werkvertrag nach § 648 BGB zu kündigen, bleibt unberührt. Die Vergütung richtet sich dann nach dieser Vorschrift.
§ 7 Abnahme und Mängelrechte
(1) Wir übergeben den Bericht in Textform, in der Regel per E-Mail oder über einen vereinbarten Zugang. Der Kunde prüft ihn und nimmt ihn ab. Wir setzen ihm dafür bei der Übergabe eine angemessene Frist in Textform. Die Abnahme gilt auch als erfolgt, wenn der Kunde den Bericht nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). Wir weisen bei der Fristsetzung auf diese Folge hin.
(2) Der Bericht ist mangelhaft, wenn er die vereinbarte Beschaffenheit nach § 3 nicht hat, etwa weil er Rechenfehler enthält oder einen belegten Befund aus den übergebenen Daten nicht oder falsch wiedergibt. Kein Mangel liegt vor, wenn der Kunde einen Befund gegenüber Dritten nicht durchsetzen kann, erwartete Einsparungen ausbleiben oder Fehler auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet übergebenen Daten beruhen.
(3) Der Kunde teilt Mängel in Textform mit und beschreibt sie so, dass wir sie nachvollziehen können. Bei einem Mangel haben wir zunächst das Recht und die Pflicht zur Nacherfüllung, also zur Berichtigung oder Ergänzung des Berichts. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden auf Minderung oder Rücktritt. Schadensersatz richtet sich nach § 8.
(4) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei übernommenen Garantien. Dafür gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 8 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, hier insbesondere die vertrauliche Behandlung der Daten und die sorgfältige Erstellung des Berichts. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und der Höhe nach auf die Nettovergütung des Auftrags, aus dem der Anspruch hergeleitet wird.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir im Übrigen nicht.
(4) Schadensersatzansprüche des Kunden, auf die Absatz 2 anwendbar ist, verjähren in zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Für Ansprüche nach Absatz 1 bleibt es bei den gesetzlichen Fristen.
(5) Die Haftungsregeln dieses Paragrafen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen. Ihre gesetzliche Haftung bleibt im Übrigen unberührt. Eine Haftung nach Art. 82 DSGVO bleibt unberührt.
(6) Der Kunde übergibt uns nur Kopien seiner Daten und behält die Originale. Eine Pflicht zur Datensicherung für den Kunden übernehmen wir nicht.
§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Vor der Übergabe von Daten schließen wir mit dem Kunden eine Vertraulichkeitsvereinbarung in Schriftform. Sie gilt für alle Informationen, die der Kunde uns im Zusammenhang mit der Prüfung zugänglich macht, insbesondere für Touren, Preise, Kundennamen und Konditionen, die Geschäftsgeheimnisse im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes sein können. Solange keine unterzeichnete Vereinbarung vorliegt, bitten wir den Kunden, keine Daten zu übergeben.
(2) Wir nutzen die übergebenen Daten ausschließlich für die vereinbarte Prüfung. Wir geben sie nicht an Dritte weiter, außer an Unterauftragnehmer, die wir zur Vertraulichkeit verpflichtet haben, oder soweit eine gesetzliche Pflicht oder eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt. Wir nennen den Kunden nur mit seiner Zustimmung als Referenz.
(3) Enthalten die Daten personenbezogene Daten, schließen wir vor der Übergabe einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. In diesem Fall verarbeiten wir die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
(4) Nach Abschluss der Prüfung löschen wir die übergebenen Daten und alle Kopien, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Als Abschluss gilt die Abnahme des Berichts oder, wenn der Kunde nicht abnimmt, die Beendigung des Auftrags. Auf Wunsch des Kunden in Textform löschen wir früher. Der Kunde erhält auf Anfrage eine Bestätigung der Löschung.
(5) Die Pflichten dieses Paragrafen gelten über das Ende des Vertrags hinaus.
§ 10 Rechte am Bericht
(1) Die Daten des Kunden bleiben seine Daten. Wir erwerben daran keine Rechte außer dem Recht, sie für die vereinbarte Leistung zu nutzen.
(2) An dem Bericht räumen wir dem Kunden mit vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für seine eigenen betrieblichen Zwecke ein. Er darf den Bericht an seine Gesellschafter, Mitarbeitenden, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsberater weitergeben und gegenüber Gerichten und Behörden verwenden. Eine Veröffentlichung oder eine Weitergabe an andere Dritte, insbesondere an Wettbewerber, bedarf unserer Zustimmung in Textform.
(3) Unsere Methoden, Vorlagen, Auswertungslogik, Werkzeuge und unser Know-how bleiben bei uns. Der Kunde erwirbt daran kein Recht.
§ 11 Pilot und Ausbau
(1) Auf die Prüfung kann ein Pilot folgen. Im Pilot setzen wir einen Anwendungsfall des Kunden für einen vereinbarten Zeitraum um. Wir können danach auf Wunsch des Kunden weitere Module oder Bereiche ergänzen (Ausbau). Der Kunde ist zu keinem Pilot und keinem Ausbau verpflichtet, und wir sind es auch nicht.
(2) Pilot und Ausbau erbringen wir nur auf Grundlage einer gesonderten Leistungsvereinbarung in Textform. Sie regelt mindestens den Anwendungsfall, den Zeitraum, die Vergütung, Umfang und Standort der Datenverarbeitung, die Auftragsverarbeitung, die Einsatzbedingungen einer eingesetzten Zentari-Anwendung und die Haftung. Bis dahin besteht kein Anspruch auf diese Leistungen. Diese Bedingungen gelten für den Pilot und den Ausbau ergänzend.
(3) Ein Pilot läuft für den vereinbarten Zeitraum und endet danach, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine stillschweigende Verlängerung findet nicht statt. Eine Verlängerung oder ein Ausbau erfordert eine neue Vereinbarung in Textform.
(4) Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt, ebenso eine vereinbarte ordentliche Kündigung. Die Kündigung bedarf der Textform. Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet.
(5) Nach Beendigung gilt § 9 Abs. 4 entsprechend.
(6) Eine Nutzung der Zentari-Anwendung im Echtbetrieb ist für den Kunden nur im vereinbarten Umfang und nur für seine eigenen Zwecke zulässig. Der Kunde darf sie nicht an Dritte überlassen.
§ 12 Höhere Gewalt
Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben und die die Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen, etwa Ausfälle bei Hosting oder Strom, Naturereignisse, Arbeitskämpfe oder behördliche Anordnungen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Dauert das Ereignis so lange an, dass einer Seite das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, kann sie den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags in Textform kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
(1) Für laufende Verträge gelten diese Bedingungen in der Fassung, die bei Vertragsschluss gegolten hat. Eine Änderung für einen laufenden Vertrag bedarf der Zustimmung des Kunden in Textform.
(2) Für neue Verträge gilt die jeweils aktuelle Fassung, auf die wir vor Vertragsschluss hinweisen.
§ 14 Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand ist Fürth, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.
(3) Wir schließen Verträge nur mit Unternehmern (§ 1 Abs. 3). Zu einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir deshalb nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG). Bei Meinungsverschiedenheiten suchen wir zuerst das Gespräch.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(2) Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
Stand
Stand: 28.10.2026. Anbieter: Conser Gosch UG (haftungsbeschränkt), Fürth. Fragen zu diesen Bedingungen an info@goschgroup.de.